Ortsrecht und Abgaben
Steuern, Gebühren, Beiträge
Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihrer Ausgaben Steuern, Gebühren und Beiträge. Deren jeweilige Höhe finden Sie nachstehend kompakt zusammengefasst. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen diesen Abgabearten?
- Bei Steuern ist die Nutzung öffentlicher Einrichtungen unerheblich – das heißt, sie werden nicht als Gegenleistung für eine öffentliche Dienstleistung erhoben, sondern „zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft“ (§3 Abs. 1 AO). Beispiele: Hundesteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer.
- Gebühren sind hingegen direkt an eine öffentliche, genau abrechenbare Leistungserbringung gekoppelt und variieren meist auch nach dem Umfang der Leistung. Beispiele: Verwaltungsgebühren für die Ausstellung eines Ausweisdokuments, Abwassergebühren für die Einleitung von Abwasser in das öffentliche Kanalnetz.
- Beiträge werden unabhängig von der tatsächlichen Nutzung für die Bereitstellung öffentlicher Einrichtungen erhoben. Beispiel: Der Herstellungsbeitrag für die Abwasseranlage wird bei der Erschließung eines Grundstücks fällig, unabhängig davon, ob und wie viel Abwasser aus dem Grundstück eingeleitet wird.
Grundsteuer
Hebesatz Grundsteuer A | 330 |
Hebesatz Grundsteuer B | 330 |
Gewerbesteuer
Hebesatz Gewerbesteuer: 350
Hundesteuer
Die Steuer beträgt für den ersten Hund | 20,00 € |
Die Steuer beträgt für den zweiten Hund | 40,00 € |
Die Steuer beträgt für jeden weiteren Hund | 50,00 € |
Kampfhund | 100,00 € |
Wasser und Abwasser
GEBÜHREN | Wasser | Abwasser |
Verbrauchsgebühren | 1,95 € / m³ | 2,96 € / m³ |
Grundgebühr | < 2,6 m³ / Stunde 122,00 € | 84,00 € |
< 6,0 m³ / Stunde 159,00 € | 96,00 € | |
< 10,0 m³ / Stunde 233,00 € | 108,00 € | |
> 10,0 m³ / Stunde 419,00 € | 120,00 € | |
Mehrwertsteuer | 7 % | — |
BEITRÄGE | Wasser | Abwasser |
Grundstücksflächenbeiträge | 1,09 € / m² | 2,09 € / m² |
Geschossflächenbeiträge | 4,19 € / m² | 23,50 € / m² |
Mehrwertsteuer | 7 % | — |
Ansprechpartner: Herr Pflügl, Kämmerei