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Ortsrecht und Abgaben

Steuern, Gebühren, Beiträge

Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihrer Ausgaben Steuern, Gebühren und Beiträge. Deren jeweilige Höhe finden Sie nachstehend kompakt zusammengefasst. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen diesen Abgabearten?

  • Bei Steuern ist die Nutzung öffentlicher Einrichtungen unerheblich – das heißt, sie werden nicht als Gegenleistung für eine öffentliche Dienstleistung erhoben, sondern „zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft“ (§3 Abs. 1 AO). Beispiele: Hundesteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer.
  • Gebühren sind hingegen direkt an eine öffentliche, genau abrechenbare Leistungserbringung gekoppelt und variieren meist auch nach dem Umfang der Leistung. Beispiele: Verwaltungsgebühren für die Ausstellung eines Ausweisdokuments, Abwassergebühren für die Einleitung von Abwasser in das öffentliche Kanalnetz.
  • Beiträge werden unabhängig von der tatsächlichen Nutzung für die Bereitstellung öffentlicher Einrichtungen erhoben. Beispiel: Der Herstellungsbeitrag für die Abwasseranlage wird bei der Erschließung eines Grundstücks fällig, unabhängig davon, ob und wie viel Abwasser aus dem Grundstück eingeleitet wird.

Grundsteuer

Hebesatz Grundsteuer A

330

Hebesatz Grundsteuer B

330

Gewerbesteuer

Hebesatz Gewerbesteuer:         350

Hundesteuer

Die Steuer beträgt für den ersten Hund

20,00 €

Die Steuer beträgt für den zweiten Hund

40,00 €

Die Steuer beträgt für jeden weiteren Hund

50,00 €

Kampfhund

100,00 €

Wasser und Abwasser

GEBÜHREN

Wasser

Abwasser

Verbrauchsgebühren

1,95 € / m³

2,96 € / m³

Grundgebühr

<  2,6 m³ / Stunde   122,00 €

84,00 €

 

<  6,0 m³ / Stunde   159,00 €

 96,00 €

 

< 10,0 m³ / Stunde 233,00 €

 108,00 €

 

> 10,0 m³ / Stunde 419,00 €

 120,00 €

Mehrwertsteuer

7 %

BEITRÄGE

Wasser

Abwasser

Grundstücksflächenbeiträge

1,09 € / m²

2,09 € / m²

Geschossflächenbeiträge

4,19 € / m²

23,50 € / m²

Mehrwertsteuer

7 %

Ansprechpartner: Herr Pflügl, Kämmerei