Aufgrund eines Verdachtsfalls in Bezug auf die amerikanische Faulbrut hat das Landratsamt Straubing-Bogen mit einer Allgemeinverfügung Teile der Gemeinde Haselbach zum Untersuchungsgebiet (verdächtigen Gebiet) erklärt.
Die Imker im Untersuchungsgebiet sind verpflichtet, ihre Bienenvölker amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut untersuchen zu lassen und dem Veterinäramt unverzüglich Anzahl und Standort ihrer Bienenvölker zu melden.
Außerdem dürfen Bienenvölker, Bienen, Waben, Honig, Gerätschaften und sonstiges Bienenmaterial grundsätzlich weder aus noch in die betroffenen Bienenstände verbracht werden; bewegliche Bienenstände dürfen ihren Standort nicht verlassen (mit den in der Allgemeinverfügung genannten Ausnahmen für Seuchenwachs und nicht zur Verfütterung bestimmten Honig).
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie nachfolgend zum Download: