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Kommunale Wärmeplanung

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und verpflichtet alle Bundesländer zur Durchführung einer Wärmeplanung. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese bis zum 30. Juni 2026 abschließen, während für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern eine Frist bis zum 30. Juni 2028 gilt.

Die Gemeinde Haselbach hat ihre Kommunale Wärmeplanung frühzeitig durchgeführt und sich dafür eine Förderung aus der Nationalen Klimaschutzinitiative gesichert. Die Analyse und die darauf aufbauenden Maßnahmenplanungen wurden von der Bayernwerk Netz GmbH durchgeführt. Gestartet ist die Kommunale Wärmeplanung in Haselbach im Dezember 2024, abgeschlossen wurde das Projekt mit der Vorlage des Abschlussberichts im November 2025. Den Abschlussbericht finden Sie nachfolgend zum Download: